Reiterhof – Lehrgänge

Der Basispass Pferdekunde

Den Basispass Pferdekunde benötigen Sie als Voraussetzung für den Erwerb des ersten Leistungsabzeichens. Sie können die Prüfung für den Basispass aber am selben Tag wie die Prüfung zu Ihrem ersten Abzeichen ablegen.

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:

Im praktischen Teil sollen Sie zeigen, dass Sie den sicheren Umgang mit dem Pferd beherrschen. Im Einzelnen:

  • Annähern an ein Pferd
  • Führen, Vorführen und Anbinden eines Pferdes
  • Passieren anderer Pferde
  • Loslassen des Pferdes auf der Weide bzw. auf dem Paddock
  • Pferdepflege einschließlich Bandagieren
  • Ausrüsten eines Pferdes einschließlich Satteln und Trensen
  • Pferdeverhalten erkennen
  • Verladen eines Pferdes

Für den theoretischen Teil sollten Sie sich in folgenden Themen auskennen:

  • Pferdeverhalten
  • Artgemäßer Umgang mit dem Pferd
  • Fütterung und Fütterungstechnik
  • Grundlagen der Pferdegesundheit
  • Stallräume, Nebenräume und Bewegungsflächen

Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend. Es gibt keine Wertnoten, sondern lediglich „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

Als erfolgreicher Teilnehmer erhalten Sie ein Abzeichen und eine Urkunde. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie diese zum nächstmöglichen Termin wiederholen.

Anmeldeformular Basispass und/oder Reitabzeichen (PDF)

Bestandenen Prüflinge mit Richtern

Das kleine Fahrabzeichen (DFA Kl. 4)

Voraussetzungen für Fahrer und Pferde: Für die Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen Klasse 4 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn Sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen Sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das DFA 4 besitzt. Voraussetzung ist der Besitz des Basispass Pferdekunde. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. Pro Gespann sind vier Fahrer erlaubt.

Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Der praktische Teil:

  • Sachgemäßes Aufschirren, Anspannen, Ausspannen, Abschirren eines Ein-/Zweispänners
  • Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßiger „Leinenaufnahme“
  • Fahren und Beherrschen eines Gespanns im Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf dem Platz, im Gelände und im Verkehr. Sie fahren dabei ein- und zweispännig. Auf Verlangen der Richter kann Gespannwechsel vorgenommen werden

Der theoretische Teil:

  • Grundkenntnisse in der Fahrlehre und in der Handhabung des Fahrlehrgerätes
  • Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrecht, des umweltbewussten Verhaltens beim Fahren im Gelände und allgemeiner Versicherungsfragen und Rechtsvorschriften

Wer hat bestanden? Sie müssen in jeder Teilprüfung die Mindestnote 5,0 erreichen. Erreichen Sie diese Note in einer Teilprüfung nicht, so können Sie die gesamte Prüfung nach frühestens drei Monaten wiederholen.

Hier geht es zum Fahrlehrgang Anmeldeformular (PDF)