Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Fremdenzimmern sowie Ferienwohnungen (nachfolgend nur noch Zimmer genannt) sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen der Pension.

Eine nicht genehmigte Unterbringung von Personen führt zu fristloser Kündigung bei Bezahlung der gesamten gebuchten Zeit.

In unserer Pension besteht striktes Rauchverbot. Sollten Gäste dennoch im Zimmer rauchen, beteiligen wir den Gast an den Reinigungskosten mit 80,00 Euro.

2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung

Wird ein Zimmer bestellt und zugesagt, so ist zwischen dem Gast und der Pension ein Vertrag zustande gekommen. Eine rechtsverbindliche Buchung bedarf der Schriftform. Vertragspartner sind die Pension und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner.

Die Pension haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im nicht leistungstypischen Bereich beschränkt.

Die Verjährungsfrist für die Ansprüche des Gastes beträgt 3 Monate.

3. Leistung, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Bei eventuellen Änderungen seitens des Gastes (Anzahl der Zimmer, Verlängerung des Aufenthaltes) und dem Einverständnis der Pension erfolgt eine Preisänderung durch die Pension.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Zahlungspflicht besteht bei Privatpersonen am Anreisetag und ist in bar zu leisten. Bei Firmen sind die Rechnungen der Pension binnen 7 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

Die Pension ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

4. Rücktritt des Gastes

Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der Pension geschlossenen Vertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag zu zahlen.

Der Pension steht es frei, den entstandenen und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Es gelten folgende Sätze des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung;  7 Tage vor Ankunft – 100 %.

Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandene Schaden niedriger ist.

5. Rücktritt der Pension

Die Pension ist berechtigt, aus gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten:

  • höhere Gewalt
  • Buchung der Zimmer unter falschen Angaben und Zweck
  • begründeter Anlass zu der Annahme, dass der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährdet werden kann
  • falsche Angabe der Personenanzahl in einem Zimmer

Die Pension hat den Gast unverzüglich von der Ausübung des Rücktrittrechtes in Kenntnis zu setzen.

Bei berechtigten Rücktritt der Pension hat der Gast keinen Anspruch auf Schadenersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe

Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf frühere Bereitstellung. Ausnahme sind mit der Pension abgesprochene geänderte Zeiten.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension bis spätestens 10.30 Uhr geräumt zu übergeben. Für die zusätzliche Nutzung bis 15.00 Uhr sind 50 % des Zimmerpreises und ab 15.00 Uhr 100 % des Zimmerpreises zu entrichten.

Kann die Pension dem Gast die gebuchte Unterkunft nicht zur Verfügung stellen, so ist sie berechtigt, ein gleichwertiges Quartier zur Verfügung zu stellen. Eventuelle Mehrkosten beim Zimmerpreis trägt die Pension. Lehnt der Gast die Unterbringung ab, erlöschen seine Ansprüche.

7. Haftung der Pension

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird sie bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen.

Für mitgebrachte Wertgegenstände übernimmt die Pension keine Haftung.

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Autos und deren Inhalte haftet die Pension nicht. Das gleiche gilt für Fahrräder.

8. Schlussbestimmungen

Die in jedem Zimmer ausgelegte Hausordnung informiert nochmals im Detail über Regelungen.

Änderungen und Ergänzungen für die Gastaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension. Gerichtsstand ist Cottbus. Es gilt deutsches Recht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.